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Weniger bekannte Verpflichtungen

Die Pflichten gehen über die Sicherung von Daten und die Gewährleistung von Datenschutz hinaus. Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich schreibt in Unternehmen ab gewissen Bilanzsummen, Umsätzen oder Beschäftigten die Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems vor. Die Verantwortungsträger dieser Betriebe müssen sicherstellen, dass bedrohliche Entwicklungen, die auch die IT-Systeme betreffen können, frühzeitig erkennbar sind.

Zu berücksichtigen ist weiterhin: Dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Arbeitsplatzrechner nutzen, um im Internet zu surfen oder private E-Mails abzurufen, wird das Unternehmen damit zum Telekommunikationsanbieter. Verpflichtungen aus dem Telekommunikationsgesetz, wie zum Beispiel der Schutz des Fernmeldegeheimnisses, kommen dann auf den Betrieb zu. Arbeitgeber müssen dann beispielsweise sicherstellen, dass die Kommunikation der Beschäftigten nicht durch Außenstehende einsehbar ist.

Kleine und mittlere Unternehmen, die auf der sicheren Seite sein möchten, sollten sich deshalb umfassend über ihre rechtlichen Verpflichtungen informieren.

Wir können Ihnen dabei helfen.