Jedes Unternehmen, das steuerlich relevante Daten ausschließlich in elektronischer Form archiviert, ist zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation verpflichtet. Die Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation ergibt sich aus den Verwaltungsvorschriften der Finanzbehörden GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme). Unter anderem wird in der GDPdU die Revisionssicherheit der archivierten Dokumente gefordert. Als Nachweis der Revisionssicherheit eines Dokumentenmanagementsystems gemäß GDPdU dient die Verfahrensdokumentation. Bestandteil einer Verfahrensdokumentation ist zum einen die technische Dokumentation des eingesetzten Verfahrens auf Seiten des Softwareanbieters und zum anderen die Dokumentation des organisatorischen Verfahrens im Unternehmen.
Alleine die Frage nach dem Vorhandensein einer Verfahrensdokumentation im Umgang mit steuerlich relevanten Unterlagen können ca. 95,5 % aller Unternehmer der KMU bis heute nicht positiv beantworten.
Wir bieten Ihnen die aktive Unterstützung bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation an, wobei hier unser Leistungsspektrum sämtliche ToDos von der Anfertigung einer Ist-Analyse bis hin zur Erstellung der einzelnen Dokumente, die für eine Verfahrensdokumentation benötigt werden, umfasst. Sie können die Verfahrensdokumentationen, die durch uns oder anhand unserer Anleitung erstellt wurde, jederzeit als Basis-Dokumentation für die Zertifizierung Ihrer Dokumentenmanagementlösung verwenden.