Feuerlöscher Prüfung und Wartung
Feuerlöscher-Wartung – Wir prüfen Ihre Feuerlöscher nach ASR A2.2 und DIN 14406
- Betriebe sind laut der ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Feuerlöscher regelmäßig zu warten. Denn durch die Wartung eines Feuerlöschers wird seine einwandfreie Funktion für den Notfall gewährleistet.Das ist deshalb wichtig, weil der vorbeugender Brandschutz im Ernstfall nur dann Menschenleben und Sachwerte schützen kann, wenn die Hilfsmittel – dazu zählt auch der Feuerlöscher – wirklich 100% funktionsfähig sind.
- In Deutschland hergestellte Feuerlöscher sind mindestens alle 2 Jahre zu prüfen. Gesetzliche Grundlage für die Prüfplicht bildet die Norm DIN 14406-4. Die regelmäßige Wartung stellt sicher, dass die Feuerlöscher im Notfall einwandfrei funktionieren und jederzeit einsatzbereit sind. Die Prüfung muss durch einen „Sachkundigen“ erfolgen. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Feuerlöscher eine Prüfplakette, die das Datum der nächsten Wartung anzeigt.
-
Wir sind ein zertifizierter Fachbetrieb und übernehmen gerne die professionelle Wartung Ihrer Feuerlöscher. Unsere Servicetechniker verfügen über die notwendige Sachkunde nach DIN 14406 sowie BetrSichV. Zudem frischen sie ihr Wissen regemäßig in unserer eigenen Weiterbildungsstätte auf.
Entscheiden Sie sich optional für einen Wartungsvertrag, um automatisch und sorgenfrei alle notwendigen Maßnahmen durchführen zu lassen.